ERGO wird sich an den gesetzlichen Vorgaben ausrichten und nimmt die erforderlichen Anpassungen am Produktentwicklungsprozess vor. Damit gewährleistet ERGO eine transparente Zielmarktdefinition und Strukturierung nach EIOPA-Kriterien*.
Die Basisinformationsblätter nach PRIIP-VO** und delegierter PRIIP-VO (RTS)*** bei Versicherungsanlageprodukten stehen Ihnen seit 01.01.2018 zur Verfügung. ERGO erweitert dabei den Auskunftsumfang um die gezahlten Beiträge sowie die Gesamtkosten.
Wir stellen Ihnen zu den Produkten der ERGO alle erforderlichen Unterlagen und Vorgaben in klarer, eindeutiger und transparenter Form zur Verfügung. Bitte tauschen Sie spätestens zum 23.02.2018 alle alten Dokumente und Dateien aus.
* EIOPA = The European Insurance and Occupational Pensions Authority oder deutsch: Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung
** Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 („Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte“). kurz als PRIIP-Verordnung bezeichnet, wobei PRIIP für Packaged Retail and Insurance-based Investment Products steht
*** DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) / DER KOMMISSION vom 8.3.2017 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP) durch technische Regulierungsstandards in Bezug auf die Darstellung, den Inhalt, die Überprüfung und die Überarbeitung dieser Basisinformationsblätter sowie die Bedingungen für die Erfüllung der Verpflichtung zu ihrer Bereitstellung
Als Interessenvertreter und Sachverwalter des Kunden tragen Sie die Verantwortung zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
In Ergänzung zu bisherigen Regeln und Verpflichtungen wurden die Themen Beratungsprozess und Dokumentation in IDD ausgeweitet. (u.a. Transparenzvorschriften zur Bedarfsanalyse)
Bei der Legitimation gegenüber den Kunden legt IDD besonderen Wert auf die Offenlegung des Berufsstatus, insbesondere der klaren Unterscheidung zwischen Honorarberatern und Makler / Mehrfachagenten.
Nutzen Sie Abschlussmodule auf Ihrer Homepage?
Bei der Nutzung von Websites oder Partnerhomepages mit selbstständigem Direktabschluss durch den Kunden muss eine prozessuale Beratungslösung implementiert sein. Die Online-Abschlussmodule (OAM‘s) der ERGO stellen Ihnen in 2018 eine entsprechende Beratungsweiche zur Verfügung.
Sollten Sie den Tarifrechner der ERGO, genannt EASY nutzen, dann sind die Beratungsdokumente in den technischen Prozessen implementiert.
Die ERGO legt auf Weiterbildung und Qualifikation sehr viel Wert. Ihre Ansprechpartner in der ERGO nehmen regelmäßig an Qualifizierungsmaßnahmen teil und erfüllen vollumfänglich die Vorgaben aus IDD.
Sie und Ihre Mitarbeiter auch?
Im GDV-Kodex und den daraus resultierende Basic-Code haben wir uns gemeinsam zur Einhaltung einer ausreichenden Qualifikation verabredet.
Die Regelungen in IDD erachten wir für alle Partner als transparent, verständlich und selbstverpflichtend.
Eine proaktive Kontrolle wird von unserer Seite nicht erfolgen. Wir bieten wie gewohnt qualitativ hochwertige Bildungsmaßnahmen für unsere externen Partner an.
Die ERGO geht grundsätzlich von der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben wie zum Beispiel zum bereits wirksamen Provisionsabgabeverbot aus.
Auch im Basic-Code wurde die Einhaltung in entsprechender Regelungen als verpflichtender Bestandteil der gemeinsamen Zusammenarbeit vereinbart.
Die in IDD geforderte Offenlegung der Vergütungsart bzw. Legitimationsanforderung gegenüber dem Kunden, liegt in Ihrem Verantwortungs- und Hoheitsgebiet.
Die geschaffene Gesetzeslage stärkt Sie in der besonderen Verantwortung, etwaige Interessenkonflikte zu identifizieren und zu managen.
Darüber hinaus bietet ERGO ausreichende und geeignete Beschwerdemöglichkeiten, sowohl in Dokumenten und Portalen an.